Wischgericht im Alten Lande (was war das??)

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Das Land wird durch die Flüsse Lühe und Este in drei Theile oder Meilen getheilt. Diese enthalten 18 Bezirke, 12 Hauptmannschaften und 6 Vogteien. Die Hauptmannschaften in der ersten Meile sind: zu Hollern, Twielenfleth, Steinkirchen und Guderhandviertel; in der zweiten: zu Mittelstenkirchen, Neuenkirchen, Jorck, Ladekop, Borstel und Königreich; in der dritten Moorende und Neuenfels. Die sechs Vogteien sind in der zweiten Meile: zu Leeswig, zum Kranz (jetzt zu Ninkop), zu Frankop, zu Ninkop, zu Rübke, zu Altkloster oder Hasselwerder. Ausserdem sind im Alten Lande fünf Nebengerichte, die vier adelichen Patrimonialgerichte Frankop, Rübke, Ninkop und Leeswig, und das Altkloster Gericht, welches Finkenreich mit 58 Feuerstellen, die zu Estebrügge eingepfarrt sind, begreift, jetzt aber seit 1823 dem Grefengerichte zu Jorck untergeordnet ist.(Ein andres Gericht dieser Art ist noch das Wischgericht über 18 Kötherwohnungen in den K. Neuenkirchen, Mittelstenkirchen und Steinkirchen)Ferner sind noch die vier Sächsischen Vögte und die sieben Siedesten Vögte zu merken.
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(Quelle: Geschichte und Landesbeschreibung der Herzogtümer Bremen und Verden, Teile 1 und 2 – Peter von Kobbe – 1824)

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Vor aufhebung der ungeschlossenen Patrimonial-Gerichte waren solchje unzählig. In vielen Dörfern hatten die Gutsherren die Jurisdiction über ihre Gutsleute, welche sich jedoch nur bis zum Tropfenfall ihrer Wohnungen erstreckte; die auf solchen Höfen neu erbauten Häuser waren der Amtsjurisdiction unterworfen. Jetzt sind alle Individuen, welche sonst diesen ungeschlossenen Patrimonial-Gerichten unterworfen waren, den Aemtern subordinirt.
Namentlich ist auch das sogenannte Wisch-Gericht ein Patrimonial-Gericht im alten Lande (von Daudiek), welches über einen Strich des Neuenkircher Aussendeichs, Civilgerichtbarkeit hatte, aufgehoben. Desgleichen die Juraten- und Patronat-Gerichte im Lande Kehdingen. Neun Kirchen hatten nämlich völlige Real- und Personal-Jurisdiction über die Grundbrücke der Kirche und andre Häuser und Pertinenzen und meistens sassen die Prediger und Juraten selbst zu Gericht.

(Quelle: Handbuch des bürgerlichen und peinlichen Processes für das Königreich Hannover – Bürgerlicher Process-1, Volume 1 – Georg Heinrich Oesterley – 1819)

Johann Rieper (hinter den Schleuse, Neuenkirchen) war Vogt im Wischgericht, Gerichtsvogt, Vogt im Daudikschen Gericht