Schwedisches Tribunal zu Wismar 1653-1715

 

2) Christian Drevenstedt, ehemaliger Pachtinhaber der Erben des Generals Burchard Müller von der Luhne

(3) Johann Rieper und Konsorten als Zehntbürgen zu Hollern im Alten Land

(4) Kl.: Dr. Johann Wilhelm Tielemann (A); Dr. Friedrich Anthon (P)
Bekl.:

(5) Appellationis
Auseinandersetzung um schuldige Weinkaufsgelder: Streitig war die Zahlung von Weinkaufsgeldern durch Bekl.. Das Justizkollegium forderte von ihnen durch Erkenntnis vom 14.11.1688, den Beweis zu erbringen, dass sie sowohl die Weinkaufsgelder wie auch die von 1676 bis Ostern 1679 fälligen Pacht- und Zehntgelder an die braunschweig-lüneburgische Kammer gezahlt hätten. In diesem Fall seien sie von der Klage des Drevenstedt zu befreien. Und am 03.05.1689 erkannte das Justizkollegium nach erfolgter Beweisführung, dass das vorige Urteil zu “purificiren” und Bekl. von weiteren Forderungen des Kl. zu entbinden seien. Dagegen appellierte Kl. an das Tribunal und bat, Bekl. wegen nicht erbrachten Beweises zur Zahlung der Weinkaufsgelder zu verurteilen. Das Tribunal nahm den Prozess am 27.05.1690 an, am 14.11.1690 wurden die Akten der Vorinstanz eröffnet, Weiteres ist nicht überliefert. 

(6) 1. Justizkollegium 1687 – 1688
2. Tribunal 1689 – 1690

(7) von Notar Johannes von Hadeln am 23.11.1688 und am 13.05.1689 aufgenommene Appellationsinstrumente (prod. 18.02. und 03.07.1689), mit Urteilen des Justizkollegiums vom 14.11.1688 und 03.05.1689, sowie Libell und Anlage: Verzeichnis der donierten Domkapitelgüter des Generals Müller von der Luhne (prod. 03.07.1689); Prozessvollmacht des Kl. für Dr. Friedrich Anthon vom 03.07.1690 

(8) 28 Bl.

Laufzeit: 18.02.1689 – 14.11.1690
http://www.aidaonline.niedersachsen.de/AktenAIDA.aspx?CryptPara=2ifwprtvFeEOoVBaEgJSRlyUgapGM4manbSvw9syMHF211lnIVW1OX0xH3Xvd8xhk/OpHDL2bV2rV47XdTGjhQ$$($$(/°503541443